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einladung zur konstituierenden generalversammlung
einladung zur konstituierenden generalversammlung
am 6.3.2000 um 19 uhr findet im 7stern (7., Siebensterng. 31/Ecke Mondscheing.) die konstituierende generalversammlung des vereins
"action - kooperative kulturelle vernetzung"
statt. die statuten des vereins koennt ihr auf den action.at webseiten nachlesen. ( http://action.at/cgi-bin/information/statuten.pl )
In dieser versammlung sind die proponenten und all jene natuerlichen oder juristischen personen stimmberechtigt, die nach den statuten eine vorläufige mitgliedschaft erworben haben.
falls noch jemand interesse an einer mitgliedschaft hat soll sie/er bitte ab 18.30 im 7stern sein oder unten angefuegten abschnitt an martin.e@action.at zurueckmailen.
tagesordnung (TO):
1) begruessung,feststellung der anwesenheit und stimmberechtigung
2) genehmigung der TO, zusaetzliche antraege zur TO
3) konstituierung des vereins auf basis der statuten
4) vorstellung der kanditatInnen
5) wahl der in den statuten vorgesehenen organe
6) festsetzung der hoehe der actionbeitraege fuer ordentliche actionistinnen und der mindestbeitraege für foerdernde actionistinnen
7) beschlußfassung und genehmigung der geschaeftsordnung
8) perspectiven
9) allfaelliges
fuer das proponentInnenteam
martin engelmeier, e.h.
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ß 4 Arten der Mitgliedschaft
1.Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche,unordentliche, foerdernde Actionistinnen und Ehrenactionistinnen.
2. Ordentliche Actionistinnen sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.
Unordentliche Actionistinnen sind solche, die die Vereinstaetigkeit weder durch aktive Mitarbeit noch durch Geld- oder Sachspenden oder andere dem Verein dienliche Maßnahmen unterstuetzen.
Foerdernde Actionistinnen sind solche, die die Vereinstaetigkeit durch Zahlung eines erhoehten Actionistinsbeitrages foerdern.
Ehrenactionistinnen sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
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ja ich will ordentliche/unordentliche/foerdernde actionistin des vereins "action - kooperative kulturelle vernetzung" werden und habe die rechte und pflichten der mitgliedschaft zur kenntnis genommen.
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ß 7 Rechte und Pflichten der Actionistinnen
1. Die Actionistinnen sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen.
Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den Ehrenactionistinnen zu. Passives Wahlrecht steht nur den ordentlichen Actionistinnen zu.
2. Die Actionistinnen sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kraeften zu foerdern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschluesse der Vereinsorgane zu befolgen. Die ordentlichen und außerordentlichen Actionistinnen sind zur puenktlichen Zahlung der Actionbeitraege in der von der Generalversammlung beschlossenen Hoehe verpflichtet.
3. Weitere Rechte und Pflichten der Actionistinnen werden durch Beschluesse der Generalversammlung bzw. durch die Geschaeftsordnung festgelegt. Auch diese Rechte und Pflichten sind für Actionistinnen bindend.
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widerstand
martin.e
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