tanzverbot? aus "No limits!" <ulli.fuchs@blackbox.net> 14.11.1999, 15:39
Der Standard - Wien 10 März 1998
Wippen ist gratis - kein Tanz
Vergnügungssteuer: Beamte prüfen Konzerte und
Sexfilme auf eventuelle Steuerpflicht.
Wien - Stadtpark, Johann Strauß Denkmal im
Sonnenuntergang, Musik: Angenommen, dadurch
berauschte Touristen wollen bei einer "Original Wiener
Walzer-Show" im Kursalon am Stadtpark nun eine
Runde am Parkett drehen, werden für den Veranstalter
bis zu 25 Prozent Steuer fällig. Eine Abgabe, die sich
für die meisten nicht nur nicht rechne, sondern auch
das "Ende der Walzerstadt" einläute, kritisierte am
Montag Wiens Liberalenchefin Gabriele Hecht.
"Publikumstanz, Masken- und Kostümfeste" fallen seit
dem ersten Weltkrieg unter das
Vergnügungssteuergesetz. Geändert wurde die
"Lustbarkeitsabgabe" aus dem Jahr 1919 zum letzten
Mal 1986. Die Geister scheiden sich nun daran, was
eigentlich steuerpflichtiger "Publikumstanz" sei. Laut
Hecht genüge dem Fiskus schon eine "moderne
Musikveranstaltung, in die das Publikum teilweise
miteinbezogen wird."
Kommt darauf an, heißt es aus der MA4 (Finanzen),
Referat 7 (Vergnügungssteuer, Gefrorenensteuer,
Sportgroschen), Rockkonzerte etwa seien auch bei
allfälliger Zuschauerbewegung nicht steuerpflichtig,
denn: "Wippen ist noch kein Tanz." Anders verhalte es
sich, wenn "einladende Musik" sowie eine Tanzfläche
geboten würden.
Besteuert werden übrigens auch Tischfußballtische
(150 Schilling im Monat), Tombola (10-20 Prozent),
nicht prädikatisierte Filme (bis 15 Prozent) oder Filme
mit mehr als 10 Prozent Sex (20 Prozent). Wie man
das nachvollziehe? "Nach dem was wir in natura
vorfinden", heißt es aus der MA 4. Filme würden
schon gegebenenfalls auf jene 10 Prozent untersucht.
Und was genau als Striptease zu beurteilen sei, "da gibt
es Lexika. Oder wir gehen unmittelbar an die Front."
Grenzfälle gebe es. Etwa jene "Männer in
folkloristischen Gewändern", die den Oberkörper
freimachten. Das Höchstgericht entschied auf
steuerpflichtiges Striptease.
665 Millionen Schilling sollen heuer jedenfalls fürs
Vergnügen ins Budget fließen. In Hinblick auf nicht
subventionierte Veranstalter sowie Strauß-Jahr 1999
fordert das LiF eine Gesetzesänderung. Was das Lokal
"FLEX", das 284.000 Schilling nachzahlen mußte,
nicht abwarten will: Hier findet am 8 Mai ein
Steuerbenefiz" statt. Im Kursalon wiederum hängen
Tafeln: "No dance please." (vm)
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